Pressemitteilungen

 

Mai 2007

Agenturen-Schreibweisen zur Umsetzung der Rechtschreibreform online

Die deutschsprachigen Nachrichtenagenturen AFP, AP, APA, ddp, Dow Jones, dpa, epd, KNA, Reuters und sid haben ihre Schreibweisen zur Umsetzung der Rechtschreibreform online gestellt. Auf der gemeinsamen Webseite www.die-nachrichtenagenturen.de steht unter anderem eine Liste mit 1500 Variantenwörtern in der Agenturschreibweise. Die Agenturen werden sie von August an anwenden, wenn die Übergangsfrist für die Änderungen am amtlichen Regelwerk in Deutschland endet, die im vergangenen Jahr auf Vorschlag des Rats für deutsche Rechtschreibung beschlossen worden waren. In Österreich läuft die ein Jahr länger.

Die Zeit bis August ist für die Installation der Korrektursoftware nötig. Die Agenturen haben ihre Schreibentscheidungen in Zusammenarbeit mit den Wörterbuchverlagen Duden und Wahrig entwickelt, die auch Korrekturprogramme zur Umsetzung der Agenturschreibweisen anbieten. Die gemeinsame Webseite bietet neben den Wörterlisten auch Links zu den Agenturen und zum Rechtschreibrat sowie Erläuterungen zu den Variantenwörtern.

AFP, AP, APA, Dow Jones, ddp, dpa, epd, KNA, Reuters und sid schreiben vom August an gemäß dem amtlichen Regelwerk. Sie wollen aber nicht nur richtig, sondern im Interesse ihrer Medienkunden auch einheitlich schreiben. Das amtliche Regelwerk lässt – je nach Zählweise – bei etwa 2500 Wörtern unterschiedliche Schreibweisen wie „kennenlernen“ und „kennen lernen“ oder „Delphin“ und „Delfin“ zu. Diese Fälle machen etwa zwei Prozent der Wörter aus, die in den großen Wörterbüchern verzeichnet sind.

Aus diesen 2500 Wörtern haben die Agenturen 1500 ausgewählt, die das gesamte Spektrum abdecken. Weggelassen haben sie zum Beispiel verschiedene Formen desselben Grundworts (wer selbstständig schreibt, schreibt auch unselbstständig und Scheinselbstständigkeit). Bei jedem Variantenwort haben sich die Agenturen für jeweils eine Schreibweise entschieden. Dabei bauen sie auf den Empfehlungen auf, die die beiden Wörterbuchverlage Duden und Wahrig für die Variantenschreibung geben (Duden 1, 24. Auflage, Mannheim 2006; Wahrig „Ein Wort – eine Schreibung“, Gütersloh 2006).

Im Interesse einer möglichst einheitlichen Schreibung in den Medien und den Schulen verwenden die Agenturen nur Schreibweisen, die vom amtlichen Regelwerk zugelassen werden. Ebenfalls im Sinne der Einheitlichkeit folgen die Agenturen der Sachkenntnis der Wörterbuchverlage Duden und Wahrig. Wo sie dieselbe Schreibweise empfehlen – das ist bei etwa zwei Dritteln der Variantenwörter der Fall – folgen die Agenturen dieser Empfehlung. Das gilt auch dort, wo die beiden Verlage Neuschreibungen gegenüber den Vor-Reform-Schreibweisen den Vorzug geben.

Wo Wahrig und Duden voneinander abweichende Empfehlungen geben, wählen die Agenturen ganz überwiegend die Vor-Reform-Schreibweise, weil dies von den Medienkunden in einer Befragung im Mai 2006 mit großer Mehrheit gewünscht wurde.

Daraus ergeben sich vor allem drei Konsequenzen. Die Eindeutschung von Fremdwörtern beschränkt sich auf Begriffe, die in den Alltagsgebrauch eingegangen sind („Biografie“). Sie erstreckt sich nicht auf wissenschaftliche Fachbegriffe („Photosynthese“). Die Agenturen nutzen bei Variantenwörtern weiter die Möglichkeit, Bedeutungsunterschiede durch Getrennt- und Zusammenschreibung sichtbar zu machen („sitzenbleiben“ in der Schule, aber „sitzen bleiben“ auf dem Stuhl). Die Agenturen verzichten auf Zusammenschreibungen, die es vor der Reform nicht gab („Kinder spielen lassen“ wie auch „Beziehungen spielen lassen“).

Wo es der Regelhaftigkeit dient, wählen die Agenturen bei voneinander abweichenden Empfehlungen von Duden und Wahrig hin und wieder auch Neuschreibungen (zum Beispiel „konformgehen“ in neuer Zusammenschreibung wegen der schon bisher geltenden Zusammenschreibung von „einiggehen“).

Die Agenturen verwenden in knapp 80 Prozent der Fälle Schreibweisen, die auch vor der Reform gültig waren. Zu den gut 20 Prozent Reformschreibweisen zählen vor allem eingedeutschte Fremdwörter („Biografie“), Wörter, bei denen die Vor-Reform-Schreibweise nicht mehr möglich ist („Freud’sche Fehlleistung“), und Wörter, deren Reformschreibweise von beiden Wörterbuchverlagen für sinnvoller erachtet wird („zurate ziehen“).

Die Schweizerische Depeschenagentur SDA hält sich im Unterschied zu den anderen deutschsprachigen Nachrichtenagenturen an den Grundsatz "Bei Varianten die herkömmliche Schreibweise " und wendet in einigen Fällen gemäß den Empfehlungen der Schweizer Orthographischen Konferenz (SOK) die neue Rechtschreibung nicht an.

Dezember 2006

Die deutschsprachigen Nachrichtenagenturen AFP, AP, APA, ddp, Dow Jones, dpa, epd, KNA, Reuters und sid stellen ihre Rechtschreibung gemäß dem gültigen amtlichen Regelwerk zum 1. August 2007 um. Zu diesem Zeitpunkt endet in Deutschland die Übergangsfrist, in der in den Schulen Abweichungen vom Regelwerk noch toleriert werden. In Österreich dauert die Übergangsfrist bis zum 1. August 2008. Mit der Umstellung wird auch künftig eine einheitliche Schreibweise über alle von den beteiligten Agenturen verbreiteten Nachrichtendienste hinweg sichergestellt. Intern werden sich die Nachrichtenagenturen auf entsprechend angepasste Korrekturprogramme der Wörterbuchverlage Duden und Wahrig sowie gegebenenfalls anderer Anbieter stützen. Die Umstellung zum 1. August 2007 soll auch bei allen Kunden eine reibungslose Anpassung an das neue Regelwerk mit einer entsprechenden technischen Unterstützung ermöglichen.

In den vergangenen Monaten haben sich die Nachrichtenagenturen detailliert mit dem neuen Regelwerk befasst. Einzelfall-Entscheidungen waren nötig, weil das amtliche Regelwerk bei etwa 3000 Wörtern verschiedene Schreib-Varianten zulässt. Um Wörter in unterschiedlichen Schreibweisen in den Agenturtexten auszuschließen, wurde für diese Fälle eine agentur-übergreifende Hausorthografie entwickelt. In ihr wird jeweils eine Variante festlegt - so können wir nicht nur richtig, sondern auch einheitlich schreiben.

Bei der Entscheidung für diese Hausorthografie haben die Nachrichtenagenturen zwei Vorgaben ihrer Kunden aus einer Befragung im Mai 2006 umgesetzt. Die deutschsprachigen Medien beauftragten die Agenturen, einheitlich innerhalb des amtlichen Regelwerks zu schreiben und bei Varianten-Wörtern in der Regel die klassischen, also auch vor der Rechtschreibreform von 1996 gültigen Schreibweisen zu wählen. Zweitens legen die Kunden Wert darauf, dass die Hausorthografie der Agenturen mit Hilfe von Korrekturprogrammen "von der Stange" umsetzbar ist, um kostspielige individuelle Programmierungen zu vermeiden.

Die Agenturen haben sich entsprechend entschieden, bei ihrer Hausorthografie ganz weitgehend auf die Kompetenz der Wörterbuchverlage Duden und Wahrig zu bauen. Beide Verlage haben Schreibempfehlungen für die Varianten-Wörter entwickelt, und die Agenturen übernehmen diese Empfehlungen dort, wo sie bei beiden Verlagen übereinstimmen. Das ist bei etwa 75 Prozent der 3000 Variantenwörter der Fall.

Die übrigen Wörter, bei denen die Empfehlungen von Wahrig und Duden nicht übereinstimmen, gehören hauptsächlich zum Bereich der Getrennt- und Zusammenschreibung. Hier haben sich die Agenturen weitgehend für Vor-Reform-Schreibweisen entschieden. So halten sie unter anderem an der Zusammenschreibung bei übertragener Bedeutung fest. Zum Beispiel bleibt beim Verb „sitzen bleiben" dadurch der Bedeutungsunterschied zwischen „auf dem Stuhl sitzen bleiben" und „in der Schule sitzenbleiben" sichtbar. Darüber hinaus behalten die Agenturen die Zusammenschreibung von Substantiven und Partizipien wie "furchteinflößend" oder "ratsuchend" bei. Sie nutzen allerdings keine Zusammenschreibungen, die es vor der Reform nicht gab, die nun aber möglich sind. Bei „sprechen lassen" beispielsweise wählen die Agenturen in jedem Fall die Getrenntschreibung, egal ob es um den Kontext „Kinder sprechen lassen" oder „Blumen sprechen lsassen" geht.

In den Fällen außerhalb der Getrennt- und Zusammenschreibung, in denen Duden und Wahrig unterschiedliche Lösungen empfehlen, werden sich die Agenturen ebenfalls auf eine gemeinsame Variantenschreibweise festlegen. Dies gilt beispielsweise für "recht haben"/"Recht haben", "Nougat"/"Nugat" oder "Photosynthese"/"Fotosynthese". Schließlich wird auch dort jeweils verbindlich eine Variante bestimmt, wo Wahrig oder Duden gar keine Empfehlung geben. All diese Einzelfälle werden dokumentiert. Bei eingedeutschten Fremdwörtern aus toten Sprachen wie "Biografie" oder "Potenzial" folgen die Agenturen den Empfehlungen von Wahrig und Duden, die Schreibweise mit "f" beziehungsweise "z" zu wählen. Die Vor-Reform- Schreibweisen "Biographie" und "Potential" sind zwar noch zulässig, es ist aber ein klarer Trend zur Eindeutschung erkennbar. Lediglich bei Fachbegriffen wie "Phonometrie" bleibt die alte Schreibweise erhalten.

Darüber hinaus gibt es deutsche Wörter, bei denen zwar die Vor-Reform-Schreibweise als Variante noch zulässig ist, bei denen aber Duden und Wahrig zu dem Schluss kommen, dass die Reformschreibweise sich durchsetzt. Hierzu zählen zum Beispiel "eng anliegend" oder "fein gemahlen". Auch hier übernehmen die Agenturen die übereinstimmenden Empfehlungen von Wahrig und Duden.

Die Agenturen dokumentieren ihre Entscheidungen zur Rechtschreibung auf der Internetseite www.die-nachrichtenagenturen.de. Dort werden sowohl die entsprechenden Regeln veröffentlicht als auch Listen jener Variantenwörter, bei denen sich die Agenturen unter Berücksichtigung der Wünsche ihrer Kunden zwischen den divergierenden Empfehlungen von Duden und Wahrig entscheiden.

Derzeit sprechen die Agenturen mit den großen Wörterbuchverlagen über die Lieferung von Korrektur-Software, die die hier beschriebenen Agenturschreibweisen auch in den etwa 750 "Sonderfällen" komplett unterstützt. Beide Häuser bieten Programme an, die die Übereinstimmung mit Varianten-Empfehlungen prüfen, hier könnte die Hausorthografie der Agenturen einprogrammiert werden. Über das Ergebnis der Gespräche halten die Agenturen ihre Kunden weiter auf dem Laufenden.

 

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